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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 994/11

Datum:
24.01.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 994/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0124.13K994.11.00
 
Schlagworte:
Schmutzwassergebühren; Vorvorjahresverbrauch
Normen:
KAG § 6
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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