Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 5117/12

Datum:
08.10.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 5117/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:1008.13K5117.12.00
 
Schlagworte:
Unterhaltsaufwand, seitliches Einzugsgebiet, Wasserverband, Verbandsgebiet, Verbandssatzung
Normen:
LWG NRW § 91; KAG NRW §§ 6, 7
Leitsätze:

Nach § 92 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 LWG NRW sind die Verbandsgebiete von Wasserverbänden, denen die Unterhaltung von "sonstigen" Gewässern im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 3 LWG NRW obliegt, anhand der Grenzen der seitlichen Einzugsgebiete der zu unterhaltenden Gewässer zu bilden.

 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 12. Oktober 2012 wird aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens, mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung entsprechend Sicherheit leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank