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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 13 K 2167/11

Datum:
03.04.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
13. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 K 2167/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0403.13K2167.11.00
 
Schlagworte:
Grundstück erschlossen, Teilhinterlieger zugewandt, Frontmeter, Mehrfacherschließung
Normen:
Str.ReinG NRW § 3
Leitsätze:

Bei Mehrfacherschließung eines Grundstücks sind die der Festsetzung von Straßenreinigungsgebühren zugrunde zu legenden Frontmeter aus der Sicht der das Grundstück jeweils erschließenden Straße zu bestimmen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in entsprechender Höhe leistet.

 
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