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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 3435/11

Datum:
23.08.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 3435/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0823.12K3435.11.00
 
Schlagworte:
Landespersonalausschuss NRW, Befähigungsnachweis, anderer Bewerber, Beiladung
Normen:
LBG NRW §§ 3 Abs. 1 Satz 2, 13 Abs. 3, LVO NRW §§ 30, 45, 46
 
Tenor:

Der Beklagte wird unter Aufhebung seines Bescheides vom 19. Juli 2011 verpflichtet, über den Antrag der Klägerin auf Zuerkennung der Befähigung für die Laufbahn des gehobenen nichttechnischen Dienstes unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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