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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 1543/12

Datum:
06.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 K 1543/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0706.12K1543.12.00
 
Schlagworte:
Ordnungsmaßnahmen; Eingangskontrolle; Gericht; Hausrecht; Metalldetektor; körperliche Integrität; Handlungsfreiheit
Normen:
GG Art 2 Abs 1; GG Art 2 Abs 2
Leitsätze:

Eingangskontrollen bei Gericht (Vorzeigen metallischer Gegenstände, Passieren eines Metaldetektors) verletzen weder die körperliche Integrität eines Besuchers noch beeinträchtigen sie ihn unverhältnismäßig in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

 
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