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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 L 828/12

Datum:
31.07.2012
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 L 828/12
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2012:0731.10L828.12.00
 
Schlagworte:
Heimleiter; Beschäftigungsverbot
Normen:
WTG § 19 Abs 4
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage eines Heimleiters gegen das ihn betreffende und gegenüber dem Heimbetreiber ausgesprochene Beschäftigungsverbot.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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