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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a L 378/11.A

Datum:
21.04.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7a L 378/11.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0421.7A.L378.11A.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7a K 1456/11.A gegen die Abschiebungsandrohung unter Ziffer 4. des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 22. März 2011 (Gz.: 5462124-150) wird hinsichtlich der Antragstellerin zu 8. angeordnet. Im Übrigen wird der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerin zu 8. trägt die Antragsgegnerin. Die außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin tragen die Antragsteller zu. 1. bis 7. zu je 7/8. Im Übrigen findet eine Kostenerstattung nicht statt. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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