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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a L 1508/10.A

Datum:
10.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7a L 1508/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0110.7A.L1508.10A.00
 
Schlagworte:
Roma, Serbien
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt G. aus F. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt. Die Antragstellerinnen tragen die Kosten des Verfahrens; Gerichtskosten werden nicht erhoben.

 
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