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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 994/11

Datum:
04.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 994/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1004.7L994.11.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis auf Probe; Maßnahmen nach dem Punktesystem und Fahrerlaubnis auf Probe, schwerwiegende Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften
Normen:
StVG §§ 2a Abs. 2 Nr. 1-3, § 4
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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