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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 569/11

Datum:
29.06.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 569/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0629.7L569.11.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Entziehung
 
Tenor:

Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2010 (16 B 1102/10) wird hinsichtlich der Absätze 1 und 2 gemäß § 80 Abs. 7 VwGO aufgehoben und der Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage 7 K 2773/10 gegen die Entziehungsverfügung des Antragstellers vom 24. Juni 2010 wird auf Kosten des Antragsgegners abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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