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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 419/11

Datum:
31.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 419/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0531.7L419.11.00
 
Schlagworte:
Führen eines Fahrrades unter Alkoholeinfluss, Zeitraum der letzten Tat, Eignungsbedenken
Normen:
§§ 11, 13 FeV
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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