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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 224/11

Datum:
25.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 224/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0325.7L224.11.00
 
Schlagworte:
Gewerbeuntersagung, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Zwangsgeld, Ermessen
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 7 K 950/11 gegen die Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 24. Januar 2011 wird insoweit angeordnet, als dem Antragsteller darin unter Ziffer 2 ein Zwangsgeld angedroht wurde. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 4/5 und der Antragsgegner zu 1/5.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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