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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 194/11

Datum:
08.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 194/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0308.7L194.11.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Punktesystem, Mehrfachtäter
Normen:
StVG § 4
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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