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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 5458/10

Datum:
07.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 5458/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1207.7K5458.10.00
 
Schlagworte:
Berufsbezeichnung Krankenschwester
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 19. November 2010 wird aufgehoben.

Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung "Krankenschwester" antragsgemäß neu zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

 
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