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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 4343/10

Datum:
22.06.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 4343/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0622.7K4343.10.00
 
Schlagworte:
Erteilung Fahrerlaubnis
 
Tenor:

Die Ordnungsverfügung des Beklagten vom 31. August 2010 wird aufgehoben.

Der Beklagte wird verpflichtet, über den Antrag des Klägers auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse B unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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