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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 1130/10

Datum:
02.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 1130/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0302.7K1130.10.00
 
Schlagworte:
Widerruf Berufsbezeichnung "Krankenpfleger"
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % der jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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