Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6z L 900/11

Datum:
06.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6z. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6z L 900/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1006.6Z.L900.11.00
 
Schlagworte:
Ortsantrag, Sozialkriterien, Betriebsratsmitglied, Ausschlussfrist
Normen:
VergabeVO § 3 Abs. 6,7, § 21, BetrVG §§ 24, 25, 37 Abs. 1
Leitsätze:

Eine Mitgliedschaft im Betriebsrat stellt keine ausreichende Begründung für einen Ortsantrag nach § 21 Abs. 3 VergabeVO i.V.m. der Fallgruppe 4.2 der SfH dar, da nach dem Betriebsverfassungsgesetz jedenfalls für eine Nachfolge eines ausscheidenden Betriebsratsmitglieds gesorgt ist.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank