Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6z K 4088/10

Datum:
05.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6z. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6z K 4088/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0705.6Z.K4088.10.00
 
Schlagworte:
Zweitstudium, Rechtswissenschaften Medizin, Vollstudium, Staatsexamen
Normen:
VergabeVO § 17
Leitsätze:

Will ein Studienbewerber nach Abschluss der juristischen Ausbildung Medizin studieren, ist für die Ermittlung der Messzahl auf das Ergebnis des ersten Staatsexamens abzustellen. Der Verordnungsgeber ist nicht gehindert, die Notenstufen "ausreichend" und "befriedigend" im juristischen Staatsexamen den identischen Notenstufen in anderen Prüfungen gleichzustellen.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank