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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 L 1032/11

Datum:
22.12.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 L 1032/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1222.6L1032.11.00
 
Schlagworte:
Zwangsgeld, Verantwortlichkeit, Delegation, Arbeitsteilung
Normen:
§§ 55 Abs. 1, 57 Abs. 1 Nr. 2, 58, 60, 63 VwVG NRW
Leitsätze:

Verstößt in einem arbeitsteiligen Betrieb (hier: Hotel) ein Angestellter gegen eine gegen den Betriebsinhaber ergangene Nutzungsuntersagung, so muss sich letzterer analog § 278 BGB den Verstoß zurechnenen lassen. Auf ein unmittelbares persönliches Verschulden kommt es insoweit nicht an.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.

Der Streitwert wird auf 2.250,- EUR festgesetzt.

 
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