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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 5439/09

Datum:
24.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 5439/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1124.6K5439.09.00
 
Schlagworte:
Ortsteil; Bebauungszusammenhang; 18 Gebäude; Splittersiedlung; Flächennutzungsplan
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreck-baren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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