Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 6 K 3112/09

Datum:
14.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
6. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
6 K 3112/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0914.6K3112.09.00
 
Schlagworte:
Balkon, Abstandfläche, Rücksprung, Grenzständigkeit
Normen:
BauO NRW § 6
Leitsätze:

Eine bauliche Anlage ist dann jedenfalls als nicht grenzständig anzusehen, wenn diese nur mit unter 10 % ihrer Fläche auf der Grenze errichtet ist. Daran ändert auch nichts, wenn die tragenden Elemente (hier des Balkons) grenzständig errichtet sind und die übrige Fläche nur wenige Zentimeter verspringt.

 
Tenor:

Die der Beigeladenen durch die Beklagte unter dem Datum des 2. Juli 2009 erteilte Baugenehmigung für die Errichtung einer Balkonanlage - Az.: 01923-09-01 - wird aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte. Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des insgesamt zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank