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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 743/11

Datum:
05.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 743/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0905.5L743.11.00
 
Schlagworte:
Klagebefugnis; Antragsbefugnis; Nachbar; Mieter
Normen:
VwGO § 42 Abs 2; VwGO § 82 Abs 1 Satz 1
Leitsätze:

Zur fehlenden Klage- und Antragsbefugnis eines Mieters bei öffentlich-rechtlichen Baunachbarrechtsstreitigkeiten.

 
Tenor:

1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.

2. Der Streitwert wird auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
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