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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 683/11

Datum:
15.07.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 683/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0715.5L683.11.00
 
Tenor:

Der Antrag wird auf des abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Streitwert wird auf 1.219,50 EUR festgesetzt.

 
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