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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 132/11

Datum:
16.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 132/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0316.5L132.11.00
 
Tenor:

1. Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstellers 5 K 596/11 gegen die dem Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 10. August 2009 zur Erweiterung des Clubhauses durch Errichtung einer Außenterrasse mit Pergola sowie der Errichtung einer Wintergarten-Veranda mit Außenterrasse in einem 2. Bauabschnitt auf dem Grundstück M. 58 a in F. wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens tragen die Antragsgegnerin und der Beigeladene je zur Hälfte mit Ausnahme ihrer außergerichtlichen Kosten, die sie selbst tragen.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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