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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 1304/10

Datum:
10.01.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 1304/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0110.5L1304.10.00
 
Schlagworte:
öffentliche Zustellung, Vollstreckung, Zwangsversteigerung, Verhältnismäßigkeit, geringfügige Steuer, Gutachterkosten
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Zwangsversteigerung in das Grundstück des Antragstellers T. . 31, WE Nr. 21, G1 wegen rückständiger Grundsteuern aus der Zeit vom 1. Oktober 2007 bis 30. Juni 2009 in Höhe von 287,47 EUR vorläufig einzustellen. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.

2. Der Streitwert wird auf 681,63 EUR festgesetzt.

 
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