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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 102/11

Datum:
31.03.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
5 L 102/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0331.5L102.11.00
 
Schlagworte:
Gebietsgewährleistungsanspruch, WA-Gebiet, Einzelhandeldiscounter, ALDI
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragsteller 5 K 481/11 gegen die der Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 21. Dezember 2010 zur Errichtung eines Lebensmittel-Nahversorgungsmarktes mit 137 Stellplätzen auf dem Grundstück X. I.---weg 517 in C. (G1) wird angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

 
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