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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 K 4808/10

Datum:
26.05.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
5. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
5 K 4808/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0526.5K4808.10.00
 
Schlagworte:
Zulässigkeit der Verpflichtungsklage, Nachbarschutz, dinglich Berechtigte, vorheriger Antrag bei der Behörde
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor in derselben Höhe Sicherheit leistet.

 
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