Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 4 L 1071/11

Datum:
19.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
4. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
4 L 1071/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1019.4L1071.11.00
 
Schlagworte:
hochgschulstart.de, Anzeigen, Werbeanzeigen
 
Tenor:

1. Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, einem Abdruck der von den Antragstellerinnen zu 2. und 3. geplanten Anzeigen im Magazin hochschulstart.de für das Sommersemester 2012, entsprechend dem Inhalt und der Gestaltung gemäß den Auftragsbestätigungen durch den B. Verlag N. & T. , Geschäftsbereich der B1. Verlag GmbH & Co. KG, Münster, vom 12. September 2011, zuzustimmen. Soweit die Antragstellerinnen zu 2. und 3. eine konkrete Platzierung ihrer Anzeigen im Magazin entsprechend der Platzierung im Magazin für das Wintersemester 2011/12 begehren, und im übrigen - soweit die Antragstellerin zu 1. Anträge gestellt hat - wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt.

Die Antragstellerin zu 1. trägt ihre außergerichtlichen Kosten sowie 1/3 der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin.

Die Antragsgegnerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Antragstellerinnen zu 2. und 3., 2/3 der Gerichtskosten und 2/3 ihrer eigenen außergerichtlichen Kosten

2. Der Streitwert wird auf 15.000, - Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank