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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 14 K 5764/10

Datum:
22.11.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
14. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
14 K 5764/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1122.14K5764.10.00
 
Schlagworte:
BGB-Gesellschaft, Gesellschaft; Grundstück; Internet; Internet-PC; Limited; Ltd.; neuartiges Rundfunkempfangsgerät; PC; Personenidentität; Personenmehrheit; Rundfunkgebühr; Rundfunkteilnehmer; Rechtspersönlichkeit; Wohnung; Zweitgerät; Zweitgeräteprivileg
Normen:
RGebStV § 5 Abs 1, RGebStV § 5 Abs 3, RGebStV § 1 Abs 3
Leitsätze:

Kein Zweitgeräteprivileg gemäß § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV für einen Internet-Pc einer Limited (Ltd.), die von ihrem Alleingesellschafter im Arbeitszimmer der Privatwohnung betrieben wird.

 
Tenor:

Die Klage wird auf Kosten der Klägerin abgewiesen.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Die Berufung wird zugelassen.

 
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