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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 L 1551/10

Datum:
10.02.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 L 1551/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0210.12L1551.10.00
 
Schlagworte:
Sonderurlaub, privates Arbeitsverhältnis, Pflichtenkollision, nichtiger Grund, amtsangemessene Beschäftigung
Normen:
SUrlV § 13
Leitsätze:

Das Interesse eines Beamten, seine privatwirtschaftliche Beschäftigung fortzuführen, stellt grundsätzlich keinen die Gewährung eines längeren Sonderurlaubs rechtfertigenden wichtigen Grund dar.

 
Tenor:

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird abgelehnt.

1. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

2. Der Streitwert wird auf 2500,- Euro festgesetzt.

 
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