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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 5952/10

Datum:
18.10.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 5952/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:1018.12K5952.10.00
 
Schlagworte:
Erholungsurlaub, Beamter, Krankheit, Erkrankung vor Urlaubsantritt
Normen:
EUrlV § 10 Abs 1
Leitsätze:

Einzelfall einer erfolgreichen Klage einer nach Urlaubsgewährung, aber bereits vor Urlaubsantritt erkrankten Beamtin auf Gutschrift der Urlaubstage für die Zeit der während des Zeitraums des Erholungurlaubs fortbestehenden Dienstunfähigkeit.

 
Tenor:

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 13 Tage Erholungsurlaub für das Jahr 2010 gutzuschreiben.

Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu voll-streckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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