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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 375/09

Datum:
20.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 375/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0920.12K375.09.00
 
Schlagworte:
Feuerwehr; Strahlenschutzbeauftragter; Leukämie; Dienstunfall; Berufskrankheit; Kausalität
Normen:
BeamtVG § 31 Abs 3; BeamtVG § 45; BKVO Anlage 1 Nr 2402
Leitsätze:

1. Leukämie kann eine Berufskrankheit nach der Berufskrankheiten-Verordnung sein.

2. Der Strahlenschutzbeauftragte der Feuerwehr ist nach der Art seiner dienstlichen Verrichtung nicht der Gefahr der Erkrankung an einer Leukämie besonders ausgesetzt.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

 
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