Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 12 K 3083/09

Datum:
05.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
12. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
12 K 3083/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0905.12K3083.09.00
 
Schlagworte:
Verbot der Führung von Dienstgeschäfte; zwingende dienstliche Gründe; kein Verschulden; Untreue; Verwahrungsbuch; finanzielle Unregelmäßigkeiten
Normen:
BeamtStG § 39 Abs 1
Leitsätze:

Einzelfall einer erfolglosen Klage gegen das aufgrund strafrechlich relevanter Vorwürfe, aufgrund derer Anklage erhoben wurde und später eine Verurteilung wegen Untreue und Verwahrungsbruchs zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren erfolgte (finanzielle Unregelmäßigkeiten in fünfstelliger Höhe sowie unbearbeitete und versteckte Akten) gegen eine Zahlstellenbeamtin verhängte Verbot der Führung der Dienstgeschäfte.

 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank