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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 10 K 2623/11

Datum:
28.09.2011
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
10. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 K 2623/11
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2011:0928.10K2623.11.00
 
Nachinstanz:
Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 2436/11
Schlagworte:
Elternbeiträge
Leitsätze:

Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Elternbeiträgen

Rechtskraft:
rechtskräftig
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufige vollstreckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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