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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 284/10

Datum:
31.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 284/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0331.9L284.10.00
 
Tenor:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 9 K 1234/10 des Antragstellers wird hinsichtlich der Festsetzung des Zwangsmittels angeordnet.

Im Übrigen werden die Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens.

Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.500,00 Euro festgesetzt.

 
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