Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 L 1365/10

Datum:
09.12.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 L 1365/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:1209.9L1365.10.00
 
Schlagworte:
Gaststätte; Rauchverbot; Nichtraucher; umschlossener Raum; Raucherclub; Clubmitglied
Normen:
GastG § 5; OBG NRW § 14; NiSchG NRW § 4 Abs 1; NiSchG NRW § 5; NiSchG NRW § 3 Abs 7
Leitsätze:

Die Voraussetzungen für eine Ausnahme vom Rauchverbot nach § 4 Abs. 1 Satz 4 NiSchG NRW i.V.m. § 3 Abs. 7 NiSchG sind durch die Einrichtung eines Raucherclubs nicht erfüllt, wenn hiermit erkennbar der Zweck verfolgt wird, lediglich die Nutzung der Gaststätte in der bisher gewohnten Form unter Umgehung des nunmehr geltenden Rauchverbots zu gewährleisten.

 
Tenor:

Die Anträge werden abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 2. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank