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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 9 K 4947/09

Datum:
01.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
9. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
9 K 4947/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0201.9K4947.09.00
 
Normen:
GKG § 52 Abs 2; HwO § 18
Leitsätze:

Streitwert für die Ankündigung der Eintragung in das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe ist der Auffangwert.

 
Tenor:

Auf die Gegenvorstellungen des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom 17. November 2009 und die persönliche Eingabe des Klägers an die Oberjustizkasse Hamm vom 18. Januar 2009 gegen die vorläufige Streitwertfestsetzung wird der Streitwert endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

 
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