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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7a K 3090/10.A

Datum:
19.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7a. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7a K 3090/10.A
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:1119.7A.K3090.10A.00
 
Schlagworte:
Asylgewährung, Abschiebungsschutz, Serbien
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

 
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