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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 982/10

Datum:
20.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 982/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0920.7L982.10.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem Punktesystem, Punktereduzierung
Normen:
§ 4 Abs. 3 Nr. 1-3 StVG
Leitsätze:

Entziehung der Fahrerlaubnis

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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