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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 782/10

Datum:
03.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 782/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0903.7L782.10.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit; erneute Entziehung; Aufforderung MPU; schwerwiegene Zuwiderhandlungen gegen Verkehrsvorschriften; Verweigern eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bei der MPU
Normen:
StVG §§ 2a Abs 2 und 5 S 5; FeV § 11 Abs 8; FeV § 35 iVm FeV Anl 12 zu § 34
Leitsätze:

Entziehung der Fahrerlaubnis in der Probezeit

 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

2. Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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