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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 762/09

Datum:
21.01.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 762/09
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0121.7L762.09.00
 
Schlagworte:
1. Alarm, Genehmigung, Rettungsdienst
 
Tenor:

Der Antragsgegner wird im Wege einer einstweiligen Anordnung verpflichtet, den von der Antragstellerin betriebenen Rettungstransportwagen mit dem amtlichen Kennzeichen E. -L. 21 vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache, längstens für die Zeit der Geltung der durch den Beschluss der Kammer vom 19. Mai 2009 (Az.: 7 L 1520/08) verlängerten Genehmigung vom 15. März 2007 wieder in den 1. Alarm zu versetzen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsgegner.

2. Der Streitwert wird auf 3.750 Euro festgesetzt.

 
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