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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 694/10

Datum:
02.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 694/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0802.7L694.10.00
 
Schlagworte:
Gewerbeuntersagung; Steuerrückstände
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten der Antragstellerin abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 10.000 Euro festgesetzt.

 
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