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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 594/10

Datum:
28.06.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 594/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0628.7L594.10.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Entziehung
 
Tenor:

Der Antrag wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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