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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 290/10

Datum:
12.05.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 290/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0512.7L290.10.00
 
Schlagworte:
Entziehung, Fahrerlaubnis, Cannabiskonsum, fehlendes Trennungsvermögen
Normen:
§§ 11, 14 FeV
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung von Rechtsanwalt Bockholt aus Bottrop wird abgelehnt.

Der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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