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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 16/10

Datum:
18.02.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 16/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0218.7L16.10.00
 
Schlagworte:
erlaubnisfreie Fahrzeuge, Fahrrad, Alkohol, Alkoholmissbrauch
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt Vetter aus Marl wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 1.000 EUR festgesetzt.

 
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