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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1337/10

Datum:
15.11.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1337/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:1115.7L1337.10.00
 
Schlagworte:
Fahrerlaubnis, Entziehung
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.525 EUR festgesetzt.

 
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