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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 L 1109/10

Datum:
30.09.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 L 1109/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0930.7L1109.10.00
 
Schlagworte:
Entziehung der Fahrerlaubnis; Cannabis und Fahren; länger zurückliegender Konsum
Normen:
FeV § 11, 13
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag auf Regelung der Vollziehung wird auf Kosten des Antragstellers abgelehnt.

Der Streitwert wird auf 2.500 EUR festgesetzt.

 
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