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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 3164/08

Datum:
31.03.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 3164/08
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0331.7K3164.08.00
 
Schlagworte:
Tätigkeitsschwerpunkt, Laserbehandlung
 
Tenor:

Der Bescheid der Beklagten vom 14. Mai 2008 wird aufgehoben.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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