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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 2411/10

Datum:
29.10.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
7 K 2411/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:1029.7K2411.10.00
 
Schlagworte:
Gewerbeabmeldung
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die WEFA Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH als vollmachtlose Vertreterin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vertreterin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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