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Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 7 K 1398/10

Datum:
23.08.2010
Gericht:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Spruchkörper:
7. Kammer
Entscheidungsart:
Gerichtsbescheid
Aktenzeichen:
7 K 1398/10
ECLI:
ECLI:DE:VGGE:2010:0823.7K1398.10.00
 
Schlagworte:
Klagefrist, Zulässigkeit, Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand, Deutschkenntnisse, Ausländer
 
Tenor:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Der Gerichtsbescheid ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages Sicherheit leistet.

 
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